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Geschäftsbedingungen der ProClean Gebäudereinigung GmbH § 1 Leistungspflicht des Auftragnehmers Der Auftragnehmer trägt alle mit dem Auftrag verbundenen Personal- und Sachkosten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Arbeiten fachgerecht sowie unter Beachtung neuzeitlicher Erkenntnisse und der technischen Fortentwicklung durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, sofern etwa durch Verwendung moderner Pflegemittel, technisch weiterentwickelter Maschinen und Geräte uws. Der vertraglich vereinbarte Leistungsstandard gewährt bleibt. § 2 Personal Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Bei der Einstellung werden besondere Rücksichten auf Gesundheitszustand und Zuverlässigkeit genommen. Das Personal des Auftragnehmers unterliegt der Schweigepflicht und soll sich völlig unabhängig von den Mitarbeitern des Auftraggebers halten. Disposition und Überwachung der Arbeiten liegen ausschließlich beim Auftragnehmer. Als Ansprechpartner wird Ihnen eine Objektleitung benannt. Sollte dieser Vereinbarung zuwider gehandelt werden, hat der Auftragnehmer das Recht, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% der zuletzt gezahlten Vergütung für das Kalenderjahr zu verlangen, ohne das damit Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind. § 3 Höhere Gewalt Wenn und solange seitens des Auftragnehmers durch Fälle höherer Gewalt, wozu auch Streik und Aussperrung gehören, die vertraglich übernommenen Leistungen unmöglich sind, besteht deswegen kein Recht des Auftraggebers zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Auftraggeber kann jedoch für jeden Arbeitstag, an dem die vertraglichen Leistungen nicht erbracht werden, eine verhältnismäßige Kürzung der Vergütung verlangen. § 4 Preise, Zahlung Kalkulationsgrundlage ist der jeweils zur Zeit des Vertragsabschlusses gültige Lohn-, Gehalts- und Rahmentarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks für das Land NRW. Die Vergütung ist monatlich nachträglich bis zum 10. des Monats fällig. Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. § 5 Preisänderung Sollten seit Abschluss des Vertrages in den § 4 erwähnten Verträgen Änderungen auftreten, so ändert sich die Vergütung um den Mehraufwand der Lohn- und Lohngebundenen Kosten. Hiervon wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in Kenntnis setzen. § 6 Haftung Für die von den Beschäftigten des Auftragnehmers bei der Durchführung der vertraglich übernommenen Leistung verursachten Personen- und/oder Sachschäden haftet der Auftragnehmer nur bei nachweislichem Verschulden. Der Höchstbetrag beträgt in jedem Einzelfall 5.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden 150.000,00 € für Vermögensschäden 3.000.000,00 € für Schäden durch Umwelteinwirkung Etwaige Schadensfälle sind dem Auftragnehmer schriftlich innerhalb von 3 Tagen bekannt zu geben. Erfolgt diese Bekanntmachung nicht, so ist nach Ablauf dieser Frist der Auftragnehmer von jeglicher Schadensersatzverpflichtung frei. § 7 Nebenpflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber stellt ohne Berechnung kaltes und warmes Wasser sowie Strom für das Licht und den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichem Umfang zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt außerdem unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum zum Umkleiden des Personals und zur Unterbringung von Materialien, Geräten und Maschinen zur Verfügung. Die Schlüssel der zu bearbeitenden Räume sind gegen Quittung auszuhändigen. § 8 Vertragsdauer, Kündigung Die vereinbarte Dienstleistung gilt für die im Vertrag ausdrücklich festgelegte Zeit. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn
§ 9 Sonstiges Änderung und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und Urheberrecht an Zeichnungen, Arbeitsplänen und anderen Unterlagen vor. § 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bergheim |








